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   LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06   

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LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06 (https://dejure.org/2007,9080)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2007 - 4 Sa 63/06 (https://dejure.org/2007,9080)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 4 Sa 63/06 (https://dejure.org/2007,9080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine analoge Anwendung des § 207 Abs 1 BGB auf eine einstufige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendbarkeit des § 207 Abs. 1 BGB auf einstufige arbeitsvertragliche Ausschlussfristen; Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen zwischen Ehegatten; Anspruch auf Zahlung einer Tantieme

  • Judicialis

    BGB § 207 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 207 Abs. 1 § 611
    Geltendmachung von Ansprüchen in Ehegattenarbeitsverhältnis bei einstufiger Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ehegattenarbeitsverhältnis: Hemmung der Verjährung gem. § 207 Abs. 1 BGB auf einstufige arbeitsvertragliche Ausschlussfristen nicht anzuwenden ? Offen gelassen, ob dies auch für das Erfordernis einer gerichtlichen Geltendmachung gilt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 1310
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02

    Vertragsauslegung - Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02 - AP BGB § 157 Nr. 28) steht dies jedoch der wirksamen Einbeziehung der Ausschlussklausel nicht entgegen.

    Zweimonatige Ausschlussfristen halten danach erst recht einer Inhaltskontrolle stand (BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; BAG, 18.03.2003, a.a.O.).

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Die Ansprüche sind damit "streitlos" gestellt (zuletzt BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 169).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Hierbei muss der Anspruch grundsätzlich nach Grund und Höhe angegeben werden (vgl. nur BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 183).
  • BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Ebenfalls abgelehnt hat es eine entsprechende Anwendung des § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. betreffend die Verjährungsunterbrechung bei Klagerücknahme und erneuter Klage auf eine zweistufige tarifliche Ausschlussfristen (BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 141 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung) sowie der §§ 211, 212 BGB auf Verfallklauseln, die lediglich eine formlose oder schriftliche Geltendmachung vorsehen (BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Ebenfalls abgelehnt hat es eine entsprechende Anwendung des § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. betreffend die Verjährungsunterbrechung bei Klagerücknahme und erneuter Klage auf eine zweistufige tarifliche Ausschlussfristen (BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 141 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung) sowie der §§ 211, 212 BGB auf Verfallklauseln, die lediglich eine formlose oder schriftliche Geltendmachung vorsehen (BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 114).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Eine analoge Anwendung des § 217 BGB a.F. über die Wirkung der Unterbrechung (erneuter Lauf der Verjährung) auf eine tarifliche Ausschlussfrist hat das Bundesarbeitsgericht ausgeschlossen (BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 67).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Im umgekehrten Fall, also bei der Übertragung von zu Ausschlussfristen entwickelten Rechtsgrundsätzen auf die Verjährungsvorschriften hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass durch die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG die Verjährung von sich aus § 615 BGB ergebenden Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers nicht unterbrochen werde (BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91 - AP BGB § 209 Nr. 6).
  • BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72

    Aufrechnung nach Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Zur analogen Anwendung von Vorschriften des Verjährungsrechts auf tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen hat es eine differenzierende Auffassung vertreten: Mit Urteil vom 30.03.1973 (4 AZR 259/72 - AP BGB § 390 Nr. 4) hat das Bundesarbeitsgericht eine analoge Anwendung des § 390 Satz 2 BGB über die Aufrechnung mit verjährten Forderungen auf tarifliche Ausschlussfristen abgelehnt.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Das Arbeitsgericht hat unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 18.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7; BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1) ausgeführt, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist in einem Formulararbeitsvertrag, die eine (schriftliche) Geltendmachung aller Ansprüche innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB nicht mehr standhält.
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
    Das Arbeitsgericht hat unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 18.09.2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7; BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1) ausgeführt, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist in einem Formulararbeitsvertrag, die eine (schriftliche) Geltendmachung aller Ansprüche innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, einer Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB nicht mehr standhält.
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

    Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

  • BGH, 14.03.2005 - II ZB 31/03

    Anforderungen an die Begründung der Berufung und die Darlegung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.08.2006 - 6 Sa 72/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, wichtiger Grund, Beleidigung, grobe

  • LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 Sa 1910/10

    Ausschlussfristen - Hemmung - Höhere Gewalt - Restitutionsklage Urlaubsansprüche

    1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfrist Nr. 67; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 26. Febr. 2007 - 4 Sa 63/06 - Juris = DB 2007, 1310), jedoch die entsprechende Anwendung des § 203 Abs. 2 BGB a.F. bejaht (BAG Urteil vom 8. März 1076 - 5 AZR 361/75 - AP § 496 ZPO Nr. 4).
  • LAG Hamm, 25.01.2023 - 9 Sa 738/22

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten während der Ehe;

    Die Norm soll mithin vermeiden, dass die gesetzliche Verjährung die familiären Verhältnisse belastet (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 26. Februar 2007 - 4 Sa 63/06 m.w.N.; BeckOK BGB/Henrich, 64. Ed. 1. November 2022, § 207 Rdn. 1).

    Erfasst werden im Übrigen nicht allein familienrechtliche Ansprüche, sondern Ansprüche jedweder Art (OLG Saarbrücken 13. Dezember 2011 - 4 U 456/10.; BeckOK BGB/Henrich, 64. Ed. 1. November 2022, § 207 Rdn. 1) , so auch aus einem zwischen den Familienmitgliedern bestehenden Arbeitsverhältnis (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 26. Februar 2007 - 4 Sa 63/06; NK-ArbR/Burkhard Boemke, BGB, 1. Auflage 2016, § 207 Rdn. 2).

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